
Du darfst
Deutschland
nicht mehr
verlassen.
Zumindest nicht ohne Genehmigung der Bundeswehr.
Beschlossen in der Silvesternacht 2025.
Ohne Debatte. Ohne Ankündigung.
Betrifft alle Männer zwischen 18 und 45
Was zur Hölle?Der Beweis
Schwarz auf weiß.
Das ist keine Verschwörungstheorie. Das ist geltendes deutsches Recht. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2025 Nr. 370 am 29. Dezember 2025.
Alte Fassung — §2 WPflG
Die §§ 3 bis 52 gelten "im Spannungs- oder Verteidigungsfall."
Bedeutete: Nur bei äußerer Bedrohung. Nur im absoluten Ausnahmefall. Du warst frei.
Neue Fassung — §2 Abs. 3 WPflG
"Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45."
§3 Abs. 2: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen."
Gilt jetzt. In Friedenszeiten. Immer.
Veröffentlicht am 29. Dezember 2025. In Kraft am 1. Januar 2026.
Während du Silvester gefeiert hast, haben sie deine Reisefreiheit eingeschränkt.
Betrifft dich
Was heißt das für dein Leben?
Du willst ein Semester im Ausland studieren?
Frag die Bundeswehr.
Du willst 4 Monate remote aus Portugal arbeiten?
Frag die Bundeswehr.
Du willst mit deiner Freundin nach Südostasien?
Frag. Die. Bundeswehr.
Du willst einfach dein Leben leben?
Tja.
Du bist kein Soldat. Du hast dich nie freiwillig gemeldet. Aber seit Neujahr 2026 gehörst du der Bundeswehr. Ob du willst oder nicht.
Dein Grundrecht
Es gibt einen Ausweg. Und er steht im Grundgesetz.
Das ist kein Trick. Kein Schlupfloch. Das ist dein verdammtes Grundrecht.
Kriegsdienstverweigerung ist legal. Und du kannst es jetzt machen.
Anwaltlich geprüft
Dein Antrag wird von einem Anwalt auf formale und inhaltliche Richtigkeit geprüft — und von uns per Einwurfeinschreiben an das zuständige Bundesamt versendet. Einmalig 29 €. Kein Abo.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
«Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.»
Artikel 4, Absatz 3
So geht's
Ausfüllen.
Absenden.
Fertig.
Wir übernehmen den Rest. Ein Anwalt prüft deinen Antrag, wir versenden ihn für dich. Alles für einmalig 29 €.
Du füllst das Formular aus.
Deine persönlichen Daten und deine Gewissensentscheidung — in deinen eigenen Worten. Dauert 10 Minuten.
Ein Anwalt prüft deinen Antrag.
Unser Anwalt prüft deine Begründung auf formale und inhaltliche Vollständigkeit — damit nichts schiefgeht.
Wir versenden deinen Antrag.
Per Einwurfeinschreiben an das zuständige Bundesamt. Du musst dich um nichts mehr kümmern.
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FAQ
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